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Garantie - Garantieanspruch, Garantievertrag & Garantiezeit in Deutschland einfach erklärt

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 08.01.2024 | 29 Kommentare| Jetzt bewerten

Autohändler übernehmen oft für eine bestimmte Garantiezeit eine zusätzliche Garantie. (© Stephane Bonnel/ Fotolia.com)
Autohändler übernehmen oft für eine bestimmte Garantiezeit eine zusätzliche Garantie. (© Stephane Bonnel/ Fotolia.com)

Als "Garantie" wird ein selbständiger schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet (auch "Garantievertrag" genannt), durch den eine Person (= Garant) die Haftung für einen Schaden übernimmt, welcher aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Diese Haftung schließt auch Zufälle mit ein, welche als eher untypisch zu bezeichnen wären.

Die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung (seit der Schuldrechtsreform: Sachmängelhaftung) sind inhaltlich keine identischen Begriffe. Gleichwohl werden sie oft gleichgestellt oder verwechselt.

Kurz erklärt: Der Garantievertrag unterliegt im BGB keiner bestimmten Form und kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Im Garantiefall sollte sich der Käufer an den Verkäufer oder Hersteller wenden. Der Käufer sollte die Garantiebedingungen genau prüfen und die Ansprüche laut der Garantieerklärung gegenüber dem Garantiegeber geltend machen. Die Qualitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers und garantiert, dass die Kaufsache bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Die Haltbarkeitsgarantie garantiert hingegen, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Es gilt zu beachten, dass nicht nur der Verkäufer oder Hersteller, sondern auch jeder Dritte eine solche Qualitätsgarantie übernehmen kann. Im Garantiefall hat der Käufer neben den gesetzlichen Ansprüchen auch Anspruch auf die durch den Garantiegeber versprochenen Leistungen.

Garantie - Allgemeines

Im BGB besteht keine Regelung bezüglich des Garantievertrags; auch unterliegt er keiner bestimmten Form und kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Auch Garantieerklärungen, welche beispielsweise in Werbespots gegeben werden, sind in dem Moment als Garantievertrag anzusehen, in dem es zu einem Vertragsschluss, beispeilsweise einem Kauf, kommt.

Daher empfiehlt es sich vorab einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung zu verschaffen.

Gesetzliche Gewährleistung

Allgemeines

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für die Bereiche Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht ein besonderes Gewährleistungsrecht (seit der Schuldrechtsreform: Sachmängelhaftungsrecht) vor. Man versteht darunter die Verpflichtung des Schuldners für die Mangelfreiheit der von ihm geleisteten Sache einzustehen. Es greift somit weiter als das allgemeine Leistungsstörungsrecht.
Sachmangel und Rechtsmangel

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist zunächst zwischen einem Sachmangel und einem Rechtsmangel zu unterscheiden. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Vereinfacht gesagt versteht man also unter einem Sachmangel die negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

Gewährleistungsrechte

Die einzelnen Gewährleistungsrechte sind im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht im  Wesentlichen identisch und unterscheiden sich nur im Detail. In allen Bereichen greift das Gewährleistungsrecht dann, wenn bei Gefahrenübergang ein entsprechender Mangel (vgl. unter 2.) vorliegt. Im Rahmen des Kaufrechts enthält § 437 BGB die möglichen Gewährleistungsrechte des Käufers. Dabei gilt jedoch zunächst der Vorrang der Nacherfüllung. Nach § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nur wenn der Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will, kann der Käufer zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 438 BGB enthält zudem besondere Regelungen zur Verjährung im Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages. In der Regel verjähren die Mängelrechte nach § 438 I Nr. 3 BGB in zwei Jahren.

Im Werkvertragsrecht gibt es neben den oben genannten Gewährleistungsrechten noch das Recht des Bestellers zur Selbstvornahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er selbst nachbessern und die Kosten dafür verlangen.

Garantie - Garantievertrag und Garantieanspruch

Der Verkäufer einer Sache kann eine Garantie übernehmen, hierfür schließen der Verkäufer und Käufer einen Garantievertrag. Dieser besteht unabhängig bzw. zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Aufgrund des Garantievertrags hat der Käufer dann bestimmte Garantiesprüche, die im Vertrag festgelegt worden sind.

Man unterscheidet zwischen der sog.

  • Beschaffenheitsgarantie und der
  • Haltbarkeitsgarantie.

Qualitätsgarantie

Die sog. Qualitätsgarantie ist eine – zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht zusätzlich übernommene – freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers. Der sog. Garantiegeber verspricht dem Käufer, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln i.S.d. § 434 BGB ist (sog. Garantieerklärung). Man unterscheidet insoweit zwischen der sog. Beschaffenheitsgarantie und der Haltbarkeitsgarantie:

Bei der Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Garantiegeber eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit. Bei der Haltbarkeitsgarantie garantiert der Garantiegeber hingegen, dass die Sache für eine bestimmte Dauer (sog. Garantiefrist) eine bestimmte Beschaffenheit behält.

Es gilt zu beachten, dass nicht nur Verkäufer bzw. Hersteller eine solche Qualitätsgarantie übernehmen können, sondern auch jeder Dritte. Dann wird die Garantie jedoch keine Nebenrede innerhalb des Kaufvertrages, sondern es wird zwischen dem Käufer und dem Dritten ein eigener Garantievertrag geschlossen.

Beschaffenheitsgarantie

Bei der Beschaffenheitsgarantie garantiert der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit. Bei der Haltbarkeitsgarantie übernimmt der Verkäufer eine Garantie dafür, dass die Sache eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Diese Dauer nennt man Garantiefrist. Im Garantiefall stehen dem Käufer gem. § 443 I BGB unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

Auch ein Dritter (nicht der Verkäufer) kann die Garantie übernehmen. Sie ist dann keine Nebenabrede innerhalb des Kaufvertrages, sondern es wird zwischen dem Käufer und dem Dritten ein eigener Garantievertrag geschlossen.

Haltbarkeitsgarantie

Übernimmt der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie, so kommt es zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Käufers. Es wird vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Der Käufer wird darüber hinaus durch die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf geschützt. In § 477 BGB sind Sonderbestimmungen für Garantien enthalten. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden enthalten. Außerdem muss sie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Der Verbraucher kann zudem verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

Käufer - Rechte im Garantiefall

Im Garantiefall stehen – bei vorliegender wirksamer Qualitätsgarantie – dem Käufer gem. § 443 Absatz 1 BGB nicht nur die gesetzlichen Ansprüche aus § 437 BGB zu, sondern zusätzlich die durch den Garantiegeber versprochenen Leistungen. Inwieweit der Garantiegeber seiner versprochenen Leistung nachkommt, bleibt allerdings ihm überlassen. Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt er nämlich das Wahlrecht. Er kann also entweder den Sachmangel reparieren oder die Kaufsache austauschen.

Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs nach §§ 474 ff. BGB, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft, sind ferner die Sonderbestimmungen für Garantie in § 477 BGB zu beachten.

Rechtsanwalt-Tipp:
Zu beachten ist, dass es nach § 443 Absatz 2 BGB im Rahmen einer Haltbarkeitsgarantie zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Käufers kommt. Es wird danach vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. Einwendungen sind also in diesen Fällen vom Garantiegeber geltend zu machen.

Wo wird häufig eine Garantie vereinbart?

Die Garantie stellt eine Sonderleistung dar, die vor allem ein Ziel hat. Sie soll den Käufer einen weiteren Kaufanreiz bieten und damit den Käufer dazu bewegen, dass Produkt zu erwerben. Insbesondere bei einem Kfz-Neuwagenkauf oder bei dem Kauf von Elektrogeräte wird im deutschen Kaufrecht gerne eine zusätzliche Garantie vereinbart. Einige große Elektrofachmärkte verkaufen mittlerweile zudem eine Garantieverlängerung zu einem gewissen Aufpreis an.

Häufige Fragen zur Garantie

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers oder des Herstellers, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers hinausgeht. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig und kann individuell vereinbart werden.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und verpflichtet den Verkäufer dazu, dem Käufer eine fehlerfreie Sache zu übergeben. Dabei haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, unabhängig davon, ob er sie kannte oder nicht. Die Gewährleistung beträgt in der Regel 2 Jahre und kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers oder Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie kann individuell vereinbart werden und kann neben der gesetzlichen Gewährleistung bestehen.

Was beinhaltet die Garantie?

Die Garantie kann sich auf verschiedene Leistungen beziehen, wie z.B. die kostenlose Reparatur oder den Austausch eines defekten Produkts. Auch können Garantieversprechen bestimmte Zusatzleistungen wie ein kostenloser Ersatzteil-Service, eine längere Garantiezeit oder eine erweiterte Rückgabefrist beinhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der genaue Umfang der Garantie in den Garantiebedingungen festgelegt ist.

Kann die Garantiezeit verlängert werden?

Ja, es ist möglich, die Garantiezeit zu verlängern, indem der Käufer eine Garantieverlängerung beim Verkäufer abschließt. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder des Herstellers, die meist gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten wird. Dabei sollte der Käufer jedoch darauf achten, dass die Garantieverlängerung klar und verständlich formuliert ist, damit er im Schadensfall auch tatsächlich von der verlängerten Garantie profitieren kann.

Kann die Garantie übertragen werden?

Grundsätzlich ist die Garantie nicht personengebunden und kann somit auch an den neuen Besitzer weitergegeben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verkauf des Produkts innerhalb der Garantiezeit erfolgt ist und der ursprüngliche Käufer die Garantiebedingungen erfüllt hat.

Was muss ich tun, wenn ein Garantiefall eintritt?

Im Falle eines Garantiefalls sollte sich der Käufer zunächst an den Verkäufer oder den Hersteller wenden. Oftmals ist hierfür eine spezielle Hotline oder ein Kundenservice eingerichtet. Der Käufer sollte die Garantiebedingungen genau prüfen und sich daran halten, um Anspruch auf eine Inanspruchnahme der Garantie zu haben.

In der Regel verlangen Verkäufer oder Hersteller, dass der Käufer den Kaufbeleg vorlegt und eine genaue Beschreibung des Garantiefalls abgibt. Je nach Garantiebedingungen kann es sein, dass der defekte Artikel an den Verkäufer oder Hersteller zurückgeschickt werden muss, um geprüft zu werden. Alternativ kann auch ein Reparaturdienst beauftragt werden, um den defekten Artikel zu reparieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Garantiebedingungen von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein können. Einige Hersteller verlangen beispielsweise eine Registrierung des Produkts innerhalb eines bestimmten Zeitraums, um Anspruch auf Garantieleistungen zu haben. Andere Hersteller bieten möglicherweise Garantieerweiterungen oder Zusatzleistungen gegen eine zusätzliche Gebühr an.

Wenn der Verkäufer oder Hersteller den Garantiefall nicht innerhalb einer angemessenen Frist löst, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Garantie nur für bestimmte Defekte oder Probleme gilt, die im Rahmen der Garantiebedingungen beschrieben sind. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder Unfälle verursacht wurden, sind in der Regel von der Garantie ausgeschlossen.

In diesem Fall kann der Käufer möglicherweise eine Reparatur gegen Gebühr oder eine Ersatzteillieferung beantragen, je nachdem, was in den Garantiebedingungen festgelegt ist.

JuraForum-Tipp: In jedem Fall ist es ratsam, sich bei Fragen zum Garantiefall an den Verkäufer oder Hersteller zu wenden und die Garantiebedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Inanspruchnahme der Garantie zu ermöglichen.

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Bisherige Kommentare zum Begriff (29)
Lange (25.11.2021 12:04 Uhr):
Habe eine Reparatur kurz vor Ablauf der Garantiezeit bekommendem Und musste auch nichts bezahlen (Miele ,Geschirrspüler). Jetzt ist der selbe Fehler wieder aufgetreten,d.h. die Ursachen sind bei der Reparatur in dem Garantiezeitraum nicht beseitigt worden. Kann ich jetzt von der Firma verlangen, dass der Schaden auf Garantie beseitigt wird?
wossi (29.11.2020 19:57 Uhr):
hallo, wenn ich für eine Reparatur im Garantiefall keinen Kassenzettel, sondern nur das Kaufdatum habe, reicht das auch aus?
Fam. Hein (16.06.2020 20:04 Uhr):
hallo Ihr lieben, wir haben eine gebrauchte softeismaschiene gekauft. Von einzelgewerbe zu einzelgewerbe haben wir anspruch auf eine garantie ?
Effe (17.09.2019 06:30 Uhr):
Habe ein Business-Bike über meine Firma geleast, dieses wurde mir im letzten gestohlen . Ich bekam ein neues Bike wo nach 10 Monaten der Motor getauscht werden musste . Der Händler möchte jetzt die Kosten von mir erstattet haben . Er begründet es damit : es gibt keine Garantie für das 10 monatige alte Bike
marion mann (26.05.2019 22:57 Uhr):
mir wurden bei meinem Wohnmobil 6 Felgen in der Garantiezeit wegen Lackabplatzungen erneuert, wie lange habe ich jetzt Garantie auf die Felgen ? denn nach 1 Jahr sind die gleichen Mängel wieder, jetzt heißt es vom Werk aber, das Fahrzeug ist aus der Garantie. Soviel ich weiß, fängt die 2 jahres Garantie für die Felgen unabhängig von der Fahrzeuggarantie mit dem Auswechseln der Felgen an.
StanBOM (21.03.2019 07:45 Uhr):
Guten Tag, folgender Fall: Wir versenden Online Personalisierte Bücher, eine Kundin schrieb uns 2 Wochen nach Erhalt Ihrer Bücher das 5 von 8 Bücher beschädigt seien. Der Schaden war immer der selbe, die Buchecken waren alle eingeknickt. Wir baten die Frau Bilder von der Verpackung zu machen aber darauf war nichts zu sehen. Wir informierten die Post darüber aber die sagte uns das es eine Frist von sieben Tagen gäbe um dies zur Anzeige zu bringen. Wie verhält sich in diesem Fall der Anspruch für die Frau? Wie lange ist die Gewährleistungsfrist in diesem Fall?
wipi (24.12.2018 00:20 Uhr):
Guten Tag, folgende Frage: Sind Hersteller verpflichtet, Kunden bzw. Händler(bei mir Handwerksbetrieb) über Garantien für seine Produkte zu informieren? Oder anders herum: Kann sich ein Handwerksbetrieb mit der Aussage, er habe von der Garantiegebung des Herstellers für das Produkt nichts gewusst, herausreden, wenn er dem Kunden nach einem Schaden, der ein Garantiefall gewesen wäre, eine neues Produkt verkauft hat? Der Kunde wurde von keiner Seite über die Garantie des Herstellers informiert.
Dietmar (13.06.2018 12:01 Uhr):
Guten Tag, ich habe 2016 drei Bewegungsmelder von einer Fachfirma installieren lassen (3 x 43 Euro plus Lohn). Nun sind alle drei LED-Lampen defekt. Die Fachfirma hat sie ausgetauscht (nunmehr 73 x 76 Euro plus Lohn) und argumentiert, sie sei für die Qualität der Lampen und die Gewährleistung nicht verantwortlich, sondern der Hersteller der Lampen. Sie hat die alten Lampen jedoch schon vernichtet, sodass ich das nicht reklamieren kann. Ausserdem behauptet die Fachfirma, die Gewährleistung sei erloschen, da sie 2016 die Lampen im März installiert hat und die neuen nun im April 2018. Wie sehen Sie das?
Schubi (18.05.2018 10:23 Uhr):
Hallo,ich hoffe ihr könnt mir helfen! Habe meine Kühl-Gefrierkombi reklamierte nach zweimal ausbessern bekam ich Ersatz. Das Model was ich bekam war günstiger als mein altes Gerät. Kann ich die Differenz zurück verlangen? Habe aber noch ein zweites Anliegen. Wie sieht das mit der Garantie für das Ersatz Gerät aus? Hätte auf dem alten Kühlschrank noch ein Jahr Garantie.
Kettin (26.03.2018 12:45 Uhr):
Ich habe meinen Acer Laptop mit 2 Jahren Garantie gekauft diese ist während der letzten Reparatur abgelaufen. Es wurde noch auf Garantie ein neues Teil eingebaut. Jetzt habe ich leider wieder das selbe Problem mit dem selben Teil und die Hersteller sagen mir das ich keine Garantie auf das Neuteiel habe da es nicht bezahlt sondern in Garantie eingebaut wurde. Kann mir jemand sagen ob die recht haben?!
Gilles (07.02.2018 10:58 Uhr):
Ich habe vor 9 Monaten per Internet in Deutschland einen Hochleistungsmixer gekauft, leider kaum benutzt und dann bei 2x Kichererbsen pürieren mussten wir feststellen, dass dieser das zu erwartende Ergebnis nicht erbringt. Nun ist dieser nicht mehr anzuschalten. Der Händler hat uns nun angeboten das Gerät zu reparieren und uns nicht, wie von mir gefordert das Geld zurück zu erstatten. Muss ich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Reparatur akzeptieren oder ist der Händler zur Kaufpreiserstattung verpflichtet? Da ich davon ausgehe, dass der gekaufte Hochleistungsmixer nur so genannt wird, tatsächlich aber kein Hochleistungsmixer ist, möchte ich dieses Gerät nicht mehr, sondern die Erstattung des Geldes. Ich lebe in Luxemburg.
Kadda (19.01.2018 13:41 Uhr):
Hallo! Ich habe auch eine Frage zum Thema Garantie. Ich habe eine Spielkonsole vor im April letzten Jahres geschenkt bekommen. Leider ist nun die Festplatte der Konsole defekt. Der Schenker ist inzwischen verstorben und ich habe leider keinen Kassenzettel. Das Gerät ist allerding erst im März 2017 auf den Markt gekommen. Kann ich nun vom Hersteller erwarten, dass das Gerät als Grantiefall behandelt wird, oder darf mir der Hersteller die Reperatur in Rechnung stellen? Vielen Dank!
Steffen1976 (08.12.2017 20:47 Uhr):
für Bestellungen, die in unserem Online Shop getätigt werden, gilt entsprechend unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gerichtsstand Deutschland. Ein Sachmangel gem. §434 I BGB liegt nur vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Für Sachmängel, die nach Gefahrübergang geltend gemacht werden, gilt die jeweilige Beweispflicht im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistungsfrist gem. §438 I Nr. 3 BGB. Die Beweislastumkehr und die damit einhergehende Vermutung, dass nach Eintritt eines Sachmangels die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war gem. § 476 BGB entfaltet nur in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang seine Wirkung. Außerhalb dieser Frist liegt die Beweispflicht beim Käufer. Leider können wir in ihrem Fall keinen Beweis erkennen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand, weshalb wir folglich nicht zur Nachbesserung verpflichtet sind. Kann mir dazu jemand was sagen? Es handelt sich dabei um die Herstellerfirma Dectane, Autozubehör z.b. Scheinwerfer, und dem Verkäufer FK— Automotive.
Andy (13.11.2017 09:42 Uhr):
Hallo an alle, Habe auch eine Frage was Garantiert bzw. Gewährleistung betrifft. Habe im Jahr 29.03.2015 einen Vertrag geschlossen in dem vereinbart wurde mir eine Aussentreppe mit Podest inkl.Treppengeländer verzinkt und Pulverbeschichtet Herstellen, Liefern und einzubauen. Nun nach 2,5 Jahren haben wir festgestellt das mehrere Pfosten im Treppengeländer auseinander gegangen sind das heißt die Pfosten waren Rechteckig und sind jetzt mittlerweile stellenweise Rund und gerissen als ob die von innen durch den Rost angegriffen sind. Die Frage ist was kann ich jetzt mache? Dankend im voraus. LG
caro (03.01.2017 19:19 Uhr):
ich habe am 29.10.2013 ein smartphone gekauft. am 22.12.2014 habe ich es zur reparatur auf garantie im laden abgegeben. am 09.01.2015 habe ich statt des reparierten gerätes ein neues bekommen. dieses wollte ich nun zur reparatur auf garantie geben, was mir der verkäufer aber verwehrte, weil die 2 jahre garantie ab kauf des ersten gerätes gelten. stimmt das so??
Jan (22.09.2016 05:59 Uhr):
Guten Tag, Welche Gewährleistung ist bei einer Armbanduhr gesetzlich vorgeschrieben? Vielen Dank im Voraus! LG Jan
Hansi (19.05.2016 20:44 Uhr):
Hallo, habe 2012 einen Naßsauger gekauft. 2014 ist die Garantie abgelaufen. Der Naßsauger war wenig in Betrieb, hatte ständig Störungen. Nun wollten wir ihn wieder reparieren, jetzt heißt es, das Modell wird nicht mehr gebaut und es gibt auch keine Ersatzteile mehr. Ich könnte einen anderen Naßsauger mit 40% Rabatt erwerben. Ich will aber keinen mehr von diesen störanfälligen Teilen. Habe ich ein Recht auf Kostenerstattung, bzw. Ersatzteillieferung?
Silvia (02.03.2016 15:39 Uhr):
Hallo, haben PS4 Nov.2014 gekauft im August 2015 defekt wurde getauscht durch eine neue. Jetzt Feb.2016 die neue schon wieder defekt Saturn will nicht tauschen und reperatur fraglich. Was kann ich denn machen.
dsc (16.01.2016 19:05 Uhr):
Hallo zusammen, ich habe letzte Woche ein Tablet in OVP inkl. Rechnung auf eBay Kleinanzeigen gekauft. Beim Auspacken habe ich einen Kratzer auf dem Display gefunden. Kaufdatum war der 07.12 ausgepackt wurde erst im Januar. Der ursprüngliche Verkäufer (professioneller Einzelhändler als GmbH mit Webshop) weigert sich den Defekt anzuerkennen da ihr AGB dies nur bis zwei Wochen nach Kauf zulässt. Ist das so wirksam- kann ein Händler seiner Sachmängelhaftung dadurch entgehen? Gruß Daniel Schmitz
Endlich (15.12.2015 09:22 Uhr):
Habe vor 9 Jahren einen Backofen mit Mikrowelle gekauft. Jetzt ist eine kleine Leiterplatte für einen Drehgriff der Mikrowelle gebrochen. Der Produzent kann dieses Teil nicht mehr liefern. Der Backofen ist Baujahr März 2006. Ist der Hersteller verpflichtet, Ersatzteile 10 Jahre lang zu liefern?
Chris2tian (26.07.2015 17:09 Uhr):
Gewährleistung Hallo, ich hatte ein iPhone 5 bei einem großem online Händler gekauft. Der Shop schickte mir ein europäisches Gerät ( UK ) dieses bemerkte ich aber erst als ich im Apple Store war. Kaufvertrag kam am 23.12.2013 zustande. Somit besteht noch die Gewährleistung und den warenmängel kann ich anhand der imei Nummer und meiner Rechnung beweisen. Kann ich darauf bestehen ein deutsches Gerät zu bekommen oder vom Vertrag zurücktreten? Im Internet und auf der Rechnung wurde nicht angegeben, das es sich um ein Gerät handelt das nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde. Ich habe den Händler angeschrieben ihm davon erzählt und ihm die Rechnung mit gesendet, dieser sagt er könne es nicht mehr nachvollziehen. Er versuchte mich ganz einfach abzufertigen. Welche Möglichkeiten stehen mit zur Verfügung, gibt es Paragraphen Gesetz oder ähnliches worauf ich mich berufen kann. Eigentlich ist ja der Fall klar es handelt sich um einen warenmängel : Artikeln weicht von der Beschreibung ab. Vielen Dank im Voraus Christian
Janowicz (18.06.2015 11:03 Uhr):
Hallo ich brauche Hilfe Ich habe vor ca. 8 Monaten Schlafzimmer Kleiderschrank nach Maß gekauft . Plötzlich ist ein Regal mit dem Kleider aus dem Wänden abgerissen und runter gefallen . Ich habe mich sofort beim meinem Möbelhaus gemeldet und reklamiert . Mir wurde erst heute durch einen Mitarbeiter (Erstmonteur) mitgeteilt , dass die Garantie nur halbes Jahr beträgt. Würde jedoch beim Kauf (Finanzierung läuft noch ) nicht darauf hingewiesen . Ich habe sofort den Hersteller angerufen und nach Garntie gefragt . Der Hersteller hat mir 2 Jahre Garantie gegeben. Welche Möglichkeit habe ich, dass dieser Montagefehler (vermute ich) kostenlos beseitigt wird. Welche Garantie rechtens habe ich ?
Russ (11.06.2015 16:21 Uhr):
Hallo ich bräuchte mal Hilfe. Ich habe im April 2014 ein Laptop von Asus gekauft. Dieser ist nun nach 13 Monaten Defekt da er nicht mehr ladet (was nicht am Ladekabel oder am Akku liegt). Mir wurde erst heute mitgeteilt das die Garantie nur 12 Monate beträgt. Würde jedoch beim Kauf nicht darauf hingewiesen Oder ähnliches. Nun meine Frage, gelten dann nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut BGB sodass ich rechtlich gesehen 24 Monate Garantie besitze? Da ja kein Sondervertrag oder ähnliches geschlossen wurde. Da die Reparatur nun um die 100€ kosten wird Und ich es nicht einsehe dies zu zahlen da ich davon ausgegangen bin das mein erworbenes gerät 24 Monate Garantie besitzt.
Mario (08.06.2015 19:36 Uhr):
Hallo,haben einen Küche nach Maß gekauft. Ein Jahr nach dem Einbau habe ich mich beim Möbelhaus gemeldet. Es liegt ein Planungsfehler vor. Unter der Spüle ist die Tür wo der Abfall steht, rechts daneben ist die Spühlmaschine. Die Tür unter der Spüle sollte den Anschlag links haben, dieser ist jedoch rechts. Welche Möglichkeiten habe ich, dass dieser Planungsfehler kostenlos beseitigt wird.
ritarosina (19.05.2015 15:38 Uhr):
Habe einen flexiblen Wasserschlauch bei Netto gekauft, nach 4 Wochen hat er plötzlich3 kleine Löcher bekommen an denen das Wasser rausspritzt. Wollte ihn heute umtauschen. Die Verkäuferin sagte es sei nur 14 Tage Garantiezeit.ich sollte beim Hersteller anrufen und den Schlauch dort einschicken.Da ich die Verpackung weggeworfen habe weiß auch keider nicht Hersteller. Sie sagte ich soll beim Kundendienst anrufen. Ist das rechtens ?
Anett Mix (12.05.2015 09:50 Uhr):
Habe eine Armbanduhr 29.11.2013 gekauft für 275,-€ (mit 2J.Garantie) Vor 6 Wochen ist ohne Grund meine Uhr vom Handgelenk auf eine Fliese gefallen. Das Keramikarmband zerfiel in seine kleinenTeile. Habe diese dann nach Rücksprache, zur Reparatur bei Juwelier C. gegeben.(auf Kulanzübernahme)Hier meint man, dass nur auf das Uhrwerk Garantie sei und nicht auf das Keramikarmband.Heute nun erhalte ich die Info, ich muß die Reparatur (sprich neues Keramikarmband)selbst bezahlen 154,-€ Das Armband kostet somit mehr als das Uhrwerk mit Garantie. Ich bin nicht wirklich begeistert davon! Also gehört das Armband nicht zur Uhr (beides Keramik) ... ich versteh es nicht! Was kann ich tun? Mf.G.A.Mix
Roger (14.04.2015 06:06 Uhr):
Seit der Schuldrechtsreform vor über 10 Jahren gibt es für den Kauf beweglicher Sachen kein Gewährleistungsrecht mehr. Das Recht ist seitdem die Sachmängelhaftung. Der Verkäufer ist verpflichtet eine bei Übergabe mangelfreie Sache zu liefern. Also: Gesetzlich bindend: Sachmängelhaftung Vertraglich freiwillig: Garantie Einseitig freiwillig: Kulanz
Detlef Reinhardt (29.03.2015 14:38 Uhr):
Hallo zusammen, wer muss im Garantiefalle z.B ein LED Fernseher die Hin und Rückversandkosten tragen. Was ich noch gerne wissen würde. Muß ein gewerblicher Verkäufer gesetzliche Garantie 1 Jahr geben, wenn zB die Herstellergarantie aber schon erloschen ist? mfg Detlef Reinardt
Pro (28.06.2013 20:42 Uhr):
Es wurde geschrieben;

Zitat;Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist,

Das ist so nicht richtig.

1. Gem. § 476 BGB wird lediglich eine Beweislastumkehr geregelt und nicht ausgeschlossen.

2. Gem. § 443 BGB wird eine Garantie geschlossen. Und auch hier ist eine Beweislastumkehr denkbar. Denn der Gestzgeber schreibt, genau wie bei der Sachmängelhaftung, dass vermutet wird, dass ein während der Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird. Es wird also vermutet, dies schließt jedoch eine Beweislastumkehr nicht grundsätzlich aus.

Gruß

Pro






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Berufsbeamte erhalten eine Garantie darüber, dass das Beamtentum als eine Institution erhalten bleibt. Diese Institutionsgarantie ergibt sich aus Art. 33 Abs. 4 und 5 GG. Die Institutionsgarantie besagt, dass dem Staat bei einer Novellierung...
Kinder - Feuerzeuge
Am 11.03.2007 trat die "Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge" (Feuerzeugverordnung) in kraft. Als "kindergesichert" werden Feuerzeuge angesehen, welche von mindestens 85 % der Kinder unter 51 Monaten nicht bedient...
Vertretenmüssen
Bei dem – insbesondere in den §§ 276 Absatz 1 Satz 1 und § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB zu findende – Begriff des Vertretenmüssen handelt es sich um einen terminus technicus im Rahmen des allgemeinen Schuldrechts. Er beschreibt das Einstehenmüssen...
Schuldhaftes Handeln
Im Zivilrecht steht liegt ein "schuldhaftes Handeln" vor, wenn ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Schuldners vorliegt (vgl. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Schuldhaftes Handeln im Zivilrecht Im Zivilrecht muss das schuldhafte...
Verschulden
Der Rechtsbegriff Verschulden ist insbesondere ein zivilrechtlicher Begriff. Er kann aber auch mit einem anderen Inhalt im Strafrecht (dort als Schuld) gefunden werden. Verschulden vs. Vertretenmüssen Im Sinne des Zivilrechts bedeutet...
Rückgaberecht
Viele Verbraucher gehen automatisch davon aus, dass sie Ware bei Nichtgefallen einfach zurückgeben können. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht für Einzelhändler jedoch nicht. Im stationären Handel wird ein Rückgaberecht allein auf...
Sozialstaat
Als Sozialstaat wird ein demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, der die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit seiner Bürger gemäß Verfassung zum Ziel hat und dieses Ziel mit entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen sowie materiellen...
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